Grundsteuerreform
Erhöhung der Grundsteuer um über 40 % droht
In Einzelfällen Verfünffachung (!) möglich

Seit mehreren Jahren setzen sich die Freien Demokraten Kriftel für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform, d. h. ohne eine Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger in ihrer Gesamtheit, ein. In den Haushaltsberatungen für dieses Jahr hat nun jedoch der Bürgermeister eine Erhöhung der Grundsteuer B um über 40 % vorgeschlagen, was eine Mehrbelastung aller Kriftelerinnen und Krifteler von 1,2 Millionen Euro zur Folge hätte. Die Grundsteuer zahlt nämlich jeder Haushalt, entweder direkt als Eigentümer oder mittelbar über die Umlage als Mieter.
Besonders tragisch wäre diese Erhöhung für diejenigen Haushalte, die bereits bei einer aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform erheblich mehrbelastet wären, wie das Beispiel Friedrich-Ebert-Straße aus der Haushaltsrede des Bürgermeisters zeigt. Hier steigt bereits bei einer aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform mit einem Hebesatz von 695 % die zu zahlende Grundsteuer von 127,27 € 2024 auf 451,75 €, was einer Steigerung um 355 % entspricht. Die Verantwortung hierfür liegt bei der vom Land Hessen beschlossenen neuen Systematik der Grundsteuer. Die weitere Erhöhung der Grundsteuer auf den Hebesatz von 975 % liegt jedoch in alleiniger Verantwortung der Gemeinde und die zu zahlende Grundsteuer 2025 würde im Beispiel sogar auf 633,75 € steigen, was eine Verfünffachung ist.
Wie viel Grundsteuer werde ich zahlen müssen?*
Wenn der Grundsteuermessbetrag bekannt ist, kann der zu zahlende Grundsteuerbetrag direkt durch Multiplikation des Messbetrags mit dem von der Gemeinde zu beschließenden Hebesatz errechnet werden. Eigentümer finden den Messbetrag auf dem aktuellen Bescheid des Finanzamts über den Grundsteuermessbetrag, auf dessen Grundlage die Gemeinde die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 erhebt. Mieter können ihren Vermieter ansprechen.
Beispielrechnung für Grundsteuermessbetrag = 100 €:
Steuerbetrag aufkommensneutral: 695 €
(Messbetrag x aufkommensneutraler Hebesatz [695 %] = 100 € x 6,95)
Steuerbetrag mit Grundsteuererhöhung: 975 €
(Messbetrag x vom Bürgermeister vorgeschlagener Hebesatz [975 %] = 100 € x 9,75)
Mehrbelastung bei Grundsteuererhöhung: 280 €
Vortrag 23.08.2022
Folien des Vortrags von Herrn Jochen Kilp vom Bund der Steuerzahler Hessen von der Veranstaltung am Dienstag, 23.08.2022 (passwortgeschützt)
Das Passwort ist bitte per Mail an den Vorsitzenden der Freien Demokraten Kriftel Florian Conrad (florian.conrad@fdp-kriftel.de) zu erfragen.
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