Zukunft des ROWG-Geländes bleibt nach Verkauf an Investor vorerst im Unklaren
Kriftel, 28. August 2018. Im Planungsausschuss am Montag letzter Woche haben sich die Freien Demokraten bezüglich der Frage, ob die Gemeinde nach dem Verkauf des ROWG-Grundstückes an einen Investor auf ihr Vorkaufsrecht verzichten sollte der Stimme enthalten. Wir waren noch nicht restlos überzeugt, dass auch ohne Ausübung des Vorkaufsrechts die städtebaulichen Ziele der Gemeinde (Welche sind das eigentlich?) sichergestellt werden können oder ob nicht doch der Investor juristisch erfolgreich gegen allzu restriktive Vorgaben im Bebauungsplan vorgehen könnte. Unserer Meinung nach muss der Investor um Gewinn zu machen nämlich auf dem Gelände mehrstöckige Wohnhäuser nach Art des Hauses am Platz von Airaines bauen, was wir sehr kritisch sehen.
Unabhängig davon bedauern wir das Ende der ROWG sehr. Es wird mittelfristig zum Verschwinden landwirtschaftlicher Gehöfte aus dem Ortsbild und damit langfristig zur Infragestellung der Identität Kriftels als „Obstgarten des Vordertaunus“ führen. Bereits jetzt ist durch die Kündigung der Geschäftsräume des Kreisbauernverbandes in der ROWG ein großer Schaden für das Netzwerk der Krifteler Obstbauern entstanden. So können nun zum Beispiel keine Treffen des Landesverbandes für Erwerbobstbau mit Verantwortlichen in den hessischen Ministerien mehr in Kriftel stattfinden. Unklar ist auch, ob die ROWG bis Ende 2019 noch wie auf der letzten Generalversammlung der Genossenschaftler versprochen alle notwendigen Dienstleistungen den Krifteler Obstbauern zur Verfügung stellen wird, wenn das Grundstück bereits im Herbst 2019 auf den Investor übergeht. Ob man vor diesem Hintergrund wie Erster Beigeordneter Jirasek im Ausländerbeirat davon sprechen kann, dass es „schön ist dieses Grundstück städtebaulich entwickeln zu können“ möge jeder Leser selbst beurteilen.