FDP siegt in Streit um Wahlrechtsreform
Am vergangenen Mittwoch hat der hessische Staatsgerichtshof auf Klage der Freien Demokraten die Kommunalwahlreform von CDU und SPD als verfassungswidrig verworfen. In der vorgesehenen Änderung des Auszählungsverfahrens sah das oberste hessische Gericht eine unzulässige Benachteiligung kleiner Parteien.
Dazu erklärt Ortsvorsitzender Florian Conrad: „Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs ist ein großer Erfolg für die Freien Demokraten und vor den Kommunalwahlen ein wichtiges Signal. Die Zahlen zeigten klar, dass durch den von Schwarz-Rot beabsichtigten Wechsel des Sitzzuteilungsverfahrens im Wesentlichen nur CDU und SPD profitiert hätten, zulasten von kleineren Parteien und Wählergruppen. Jetzt gilt wieder: Jede politische Meinung hat eine faire Chance. Kommunalparlamente werden nach dem Wählerwillen zusammengesetzt, nicht nach dem Willen der Landesregierung.“
