Antrag 12/2023: Temporäres Parkverbot für Straßenkehrung

Der Gemeindevorstand bzw. der Bürgermeister als Ordnungsbehörde wird gebeten zu prüfen, ob für die Zeiten, an denen die Kehrmaschine durch Kriftel fährt, für alle markierten und unmarkierten Parkplätze am Straßenrand der Route der Kehrmaschine ein temporäres Parkverbot eingerichtet werden kann.

Begründung:

Wenn Fahrzeuge am Straßenrand stehen, ist die Kehrmaschine gezwungen in der Straßenmitte zu fahren, wodurch sie die Straße nicht komplett reinigen kann. Dies betrifft insbesondere die Entwässerungsrinne am Straßenrand und damit auch die Vorsorge für Starkregenereignisse. Auch den Anliegern ist es nicht zuzumuten unter den parkenden Autos den Straßenrand zu reinigen. Ein temporäres Parkverbot, wie es zum Beispiel auch im Bereich der Straßen zwischen Leicher- und Sittigstraße am Donnerstagmorgen wegen der Müllabfuhr gilt, würde hier Abhilfe schaffen.