Antrag 09/2023: Aufkommensneutrale Grundsteuerreform sicherstellen
Die Grundsteuer-Hebesätze in Kriftel sind bei der Umsetzung der Reform der Grundsteuer so anzupassen, dass das Aufkommen aus den Grundsteuern im ersten Jahr der Umsetzung der Reform im Vergleich zum letzten Jahr der Altregelung nicht steigt, um eine Steuermehrbelastung für die Krifteler Bürgerinnen und Bürger in der Gesamtheit zu verhindern. Hiervon ausgenommen sind geringfügige Änderungen der Ansätze durch Umwandlung agrarischer in bauliche Grundstücke.
Sollte aus haushaltsrechtlichen Gründen eine Aufstellung des Haushaltsplans für das erste Jahr der Umsetzung der neuen Grundsteuer ohne Erhöhung des Aufkommens aus der Grundsteuer auf den Altbestand nicht möglich sein, so sind die Krifteler Bürgerinnen und Bürger auf ihrem ersten Grundsteuerbescheid mit der neuen Grundsteuer darüber zu informieren, wie hoch der aufkommensneutrale Hebesatz gewesen wäre.
Begründung:
Auch nach der durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14) notwendig gewordenen Reform der Grundsteuer ist diese nach dem Hessisches Grundsteuergesetz (HGrStG) eine Steuer mit Hebesatzrecht der Kommunen. Dadurch liegt die Verantwortung dafür, dass die Reform der Grundsteuer in Kriftel nicht zu einer verdeckten Steuererhöhung führt bei den politischen Gremien der Gemeinde. Dieser Verantwortung wollen wir mit diesem Antrag gerecht werden und stellen ihn daher bewusst zu einem frühen Zeitpunkt, um die Aufstellung des Haushaltsentwurfs durch die Gemeindeverwaltung entsprechend zu beeinflussen.
Stärken wir das Vertrauen der Krifteler Bürgerinnen und Bürger in die Politik durch eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform.