Antrag 08/2025: Haushaltsrecht der Gemeindevertretung stärken

vom

Mehr Entscheidungskompetenz bei gegenseitiger Deckungsfähigkeit für Investitionen

In Anlage 1 zur Haushaltssatzung – Haushaltsvermerke – der Haushaltssatzung der Gemeinde Kriftel für das Haushaltsjahr 2026 wird unter Punkt 2. Einschränkung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit folgender Unterpunkt 2.1 vor dem bisherigen Unterpunkt 2.1 eingefügt:
2.1 Die Nutzung des Haushaltsinstruments der gegenseitigen Deckungsfähigkeit bei Investitionsmaßnahmen bedarf bei Beträgen über 100.000 € der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung.
Die Nummerierung der folgenden Unterpunkte 2.X erhöht sich entsprechend jeweils um 1.

Begründung:

Die Einfügung dieses Haushaltsvermerks würde das Haushaltsrecht der Gemeindevertretung stärken, indem sie die strategische Kontrolle der Gemeindevertretung über die Durchführung des Investitionsprogramms erhöht. In einem ähnlichen Fall wie bei der jüngsten Verschiebung von Investitionsmitteln in Höhe von bis zu 780.000 € von der Maßnahme Sanierung Gebäudekomplex Bleichstraße 1 (KiTa) zur Maßnahme Sanierung Schwarzbachhalle (Drucksache 2025-086) wäre dieser Sachverhalt der Gemeindevertretung nicht lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt worden, sondern hätte von dieser nach öffentlicher Diskussion per Abstimmung beschlossen werden müssen.