Antrag 05/2025: Bürgerfragestunde einführen
Der Gemeindevorstand wird gebeten zu prüfen, ob vor den Sitzungen der Gemeindevertretung eine maximal 30-minütige Bürgerfragestunde (in anderen Kommunen auch Einwohnerfragestunde genannt) durchgeführt werden kann. Sollte die Prüfung ergeben, dass für die Einführung der Bürgerfragestunde der Erlass oder die Änderung einer Vorschrift wie zum Beispiel der Hauptsatzung nötig ist, möge der Gemeindevorstand so bald als möglich eine entsprechende Vorlage für die Gemeindevertretung erstellen.
Begründung:
Gemäß dem Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, als Zuhörer an öffentlichen Sitzungen teilzunehmen. Allerdings schließt dies das Recht aus, sich zu den Tagesordnungspunkten zu äußern oder Fragen an das Gremium zu stellen. Dies führt dazu, dass eine aktive Beteiligung zwischen den Bürgern und den gewählten politischen Vertretern unterbunden wird. Die Freien Demokraten betonen jedoch die Bedeutung eines direkten Austauschs zwischen Einwohnern und ihren Vertretern. Wir sind fest davon überzeugt, dass diese direkte Interaktion die Bürgerbeteiligung stärken und das gegenseitige Verständnis zwischen Politikern und Bürgern verbessern kann, was letztendlich das Vertrauen in die Gemeindepolitik festigt sowie das Interesse an ihr steigert. Beispiele für erfolgreiche Konzepte sind u. a. in Hattersheim und Wetter (Hessen) zu finden.
