Antrag 03/2025: Grundsteuerhebesatz um insgesamt 280 Prozentpunkte senken Teil 3 – Streichung Neugestaltung Rutschhügel Freizeitpark
Im vorliegenden Haushaltsentwurf ist die Investitionsmaßnahme 4780 „Neugestaltung Rutschhügel Freizeitpark“ für 150.000 € ersatzlos zu streichen. Im Gegenzug soll der Hebesatz der Grundsteuer B um 35 Prozent-Punkte weniger angehoben werden als im Entwurf des Gemeindevorstands vorgesehen.
Begründung:
Eine solch hohe Investition der Kommune ist in einem Bereich, in dem in den letzten Jahren bereits umfangreiche Investitionen stattgefunden haben und weiterhin geplant sind, mit der vorgeschlagenen massiven Erhöhung der Grundsteuer B aus Respekt vor den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in Kriftel unvereinbar.
In Verbindung mit unseren Anträgen 01/2025 und 02/2025 könnte auf die Erhöhung der Grundsteuer B über den aufkommensneutralen Hebesatz von 695 Prozent verzichtet werden.