Antrag 02/2025: Grundsteuerhebesatz um insgesamt 280 Prozentpunkte senken Teil 2 – Streichung Neubau Minigolfanlage
Im vorliegenden Haushaltsentwurf ist die Investitionsmaßnahme 4800 „Neubau Minigolfanlage“ für 330.000 € ersatzlos zu streichen. Im Gegenzug soll der Hebesatz der Grundsteuer B um 80 Prozent-Punkte weniger angehoben werden als im Entwurf des Gemeindevorstands vorgesehen.
Begründung:
Eine solch hohe Investition in eine freiwillige Leistung der Kommune ist mit der vorgeschlagenen massiven Erhöhung der Grundsteuer B aus Respekt vor den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in Kriftel unvereinbar.
In Verbindung mit unseren Anträgen 01/2025 und 03/2025 könnte auf die Erhöhung der Grundsteuer B über den aufkommensneutralen Hebesatz von 695 Prozent verzichtet werden.