Antrag 01/2026: Begrenzung Bebauung Platz von Airaines

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Die Bebauung des noch unbebauten gemeindeeigenen Grundstücks am Platz von Airaines wird in Richtung Friedrich-Ebert-Straße auf maximal zwei Vollgeschosse plus ein Staffelgeschoss begrenzt.

Begründung:

Die Bebauung des Grundstücks soll sich gut ins Stadtbild einfügen und ist daher in Richtung der aus maximal zweigeschossigen Einfamilienhäusern bestehenden Bebauung der Friedrich-Ebert-Straße zu begrenzen. Die Begrenzung würde auch die Akzeptanz einer entsprechenden Bebauung bei den Anliegern in der Friedrich-Ebert-Straße verbessern.