Antrag 01/2025: Grundsteuerhebesatz um insgesamt 280 Prozentpunkte senken Teil 1 – Möglichkeiten Finanzplanungserlass 2025 nutzen

Auf den vorliegenden Haushaltsentwurf soll die nach dem Finanzplanungserlass 2025 des Hessischen Ministeriums des Inneren, für Sicherheit und Heimatschutz[1] vom 11.11.2024 mögliche pauschale Kürzung der „ordentlichen Aufwendungen bis zu einem Betrag von 2 Prozent des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen“ (s. II. 2. d) des Erlasses [S. 10]) vollumfänglich angewendet werden. Bei einem vorgeschlagenen Volumen der ordentlichen Aufwendungen von 36,8 Mio. € würde dies einer Verringerung der ordentlichen Aufwendungen von ca. 740.000 € entsprechen. Im Gegenzug soll der Hebesatz der Grundsteuer B um 170 Prozent-Punkte weniger angehoben werden als im Entwurf des Gemeindevorstands vorgesehen.

Begründung:

In den vergangenen Jahren waren die tatsächlichen Haushaltsabschlüsse der Gemeinde Kriftel meist deutlich positiver als die Planungen in den verabschiedeten Haushalten. Daher ist es vertretbar, die Möglichkeiten, die der aktuelle Finanzplanungserlass des Landes bietet, zu nutzen, um die Erhöhung der Grundsteuer zu begrenzen. In Verbindung mit unseren Anträgen 02/2025 und 03/2025 könnte auf die Erhöhung der Grundsteuer B über den aufkommensneutralen Hebesatz von 695 Prozent verzichtet werden.

[1] https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2024-11/finanzplanungserlass_2025_final_gezeichnet.pdf