Antrag 01/2024: Darstellung Auswirkungen Grundsteuerreform

Der Gemeindevorstand wird gebeten in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (29.08.2024) die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Gemeinde Kriftel darzustellen.
Teil dieses Berichts sollen insbesondere die Darlegung von Szenarien sein, wie eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform im Hinblick auf verschiedene Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowohl in Kombination mit der neuen Grundsteuer C als auch ohne aussehen könnte.

Begründung:

Am 6. Juni 2024 hat das Hessische Finanzministerium Empfehlungen, mit welchen Hebesätzen Aufkommensneutralität bei der Umsetzung der ab 1. Januar 2025 geltenden „neuen“ Grundsteuer erreicht werden soll, veröffentlicht. Diese Empfehlung bitten wir am Beispiel der Gemeinde Kriftel mit konkreten Szenarien und Zahlen zu erläutern, damit die Gemeindevertreter qualifiziert über die zukünftige Gestaltung der Grundsteuer im Rahmen der Grundsteuerreform entscheiden können. Eine frühzeitige Befassung ist außerdem angezeigt, da die zukünftige Ausgestaltung der Grundsteuer eine erhebliche Auswirkung auf die Aufstellung des Haushaltes 2025 hat.